Anfertigung von Reparaturbestätigungen:
Soll die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden, kann der Geschädigte einen Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen.
Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn das beschädigte Fahrzeug in Eigenregie instand gesetzt wurde. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur, was als Voraussetzung zur Auszahlung des Nutzungsausfalls sowie der Mehrwertsteuer zu sehen ist.